Allgemeine Geschäftsbedingungen der

Karow & Eisenreich Consulting GmbH & Co. KG

 

Für Verträge mit der Karow & Eisenreich Consulting GmbH & Co. KG (nachfolgend "Auftragnehmer"), gelten die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB"); diese AGB gelten auch für die Vertragsanbahnung sowie für Folgeverträge mit dem Kunden (nachfolgend "Auftraggeber"): 

§ 1 Zustandekommen des Vertrages 

Ein Vertrag mit dem Auftragnehmer kommt nur durch dessen Annahme eines entspre-chenden Angebots, dass der Auftraggeber abgibt, zustande. Hierzu bedarf es einer ausdrücklichen oder konkludenten Annahme durch den Auftragnehmer. Das Zusenden einer Anfrage oder eine sonstige Kontaktaufnahme mit dem Auftragnehmer (z. B. per E-Mail) begründet noch keinen Vertragsschluss. 

§ 2 Anwendungsbereich 

Der Auftragnehmer als Unternehmer gem. § 14 BGB bietet seine Leistungen ausschließlich gegenüber anderen Unternehmern gem. § 14 BGB an. Die nachfolgenden Bestimmungen finden daher ausschließlich auf die Geschäftsbeziehungen zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber, der ein Unternehmer gem. § 14 BGB sein muss, Anwendung. Sie gelten ausdrücklich nicht im Rechtsverkehr des Auftragnehmers mit einem Verbraucher (§ 13 BGB). 

§ 3 AGB des Auftraggebers 

Abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gemäß §§ 305 ff. BGB (nachfolgend "Auftraggeber-AGB") gelten nur, wenn und soweit der Auftragnehmer diese ausdrücklich schriftlich anerkennt. Das Schweigen auf derartige abweichende Auftraggeber-AGB gilt nicht als Anerkennung oder Zustimmung, auch nicht bei zukünftigen Verträ-gen. Der Ausschluss der Auftraggeber-AGB gilt auch dann, wenn die AGB zu einzelnen Regelungspunkten keine gesonderte Regelung enthalten. Der Auftraggeber erkennt ausdrücklich an, dass er auf seinen aus den Auftraggeber-AGB abgeleiteten Rechtseinwand verzichtet. 

§ 4 Leistungsportfolio des Auftragnehmers 

4.1 Beratungsleistungen: Der Auftragnehmer bietet dem Auftraggeber Leistungen im Bereich der Unternehmensberatung mit Schwerpunkt Marketing und Vertrieb sowie der Persönlichkeitsentwicklung an. Beratungsprotokolle, Mitschriften, Handouts, Aufzeichnungen oder andere Dokumente und Unterlagen – unabhängig von ihrer Form – betreffend die Beratungsleistungen werden vom Auftragnehmer nicht erstellt und dem Auftrag-geber folglich nicht geschuldet und zur Verfügung gestellt. 

4.2 Coachings: Der Auftragnehmer bietet dem Auftraggeber Schulungen, Trainingseinheiten, Seminare, Workshops und andere Coachings, insbesondere für die Geschäftsführung sowie das Vertriebs- und Marketingpersonal des Auftraggebers, an. Die Coachings finden als Gruppenveranstaltungen in Präsenz oder online/digital (z. B. per Videoübertragungssoftware) statt. Die Coachings können nach ausdrücklicher Absprache mit dem Auftraggeber auch für einzelne Personen, insbesondere eines Vertriebsmitarbeiters des Auftraggebers, erbracht werden (individuelles Coaching). 

4.3 Marketingleistungen: Nur nach ausdrücklicher Vereinbarung mit dem Auftraggeber erbringt der Auftragnehmer auch Marketingleistungen in Form von Erstellungen von Anzeigen, Formulierungen von Werbetexten etc. Dem Auftraggeber ist bewusst, dass ein bestimmter (Marketing-)Erfolg nicht vom Auftragnehmer geschuldet wird. 

§ 5 Leistungen des Auftragnehmers 

5.1 Allgemeines: Der genaue Inhalt und Umfang der Leistungen des Auftragnehmers ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot des Auftragnehmers, das im Rahmen der Vertragsverhandlungen dem Auftragnehmer zur Verfügung gestellt wird (z. B. per E-Mail). 

5.2 Leistungsstörung: Wird die Leistung nicht vertragsgemäß erbracht und hat der Auftragnehmer dies zu vertreten (Leistungsstörung), so ist er verpflichtet, die Leistung ganz oder teilweise ohne Mehrkosten für den Auftraggeber innerhalb angemessener Frist vertragsgemäß zu erbringen, es sei denn, dies ist nur mit unverhältnismäßigem Aufwand möglich. Diese Pflicht des Auftragnehmers besteht, soweit nichts anderes vereinbart ist, nur, wenn der Auftraggeber die Leistungsstörung schriftlich und unverzüglich, spätestens aber bis zum Ablauf von zwei Wochen nach Kenntnis der nicht vertragsgemäßen Leistungserbringung, rügt. Der Auftraggeber hat dazu die Leistungen des Auftragnehmers angemessen zu beobachten. 

5.3 Höhere Gewalt: Ist die ganze oder teilweise Nichtleistung des Auftragnehmers auf Ereignisse zurückzuführen, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat (z. B. Streik, Aussperrung, Pandemie, bewaffneter Konflikt, andere Fälle höherer Gewalt), verschiebt sich die jeweilige Fälligkeit der Leistung um die Dauer der Störung einschließlich einer angemessenen Vorbereitungsphase zur Leistungserbringung. 

§ 6 Leistungserbringung 

6.1 Eingesetzte Mitarbeiter: Die mit der Erbringung der Leistung befassten Mitarbeiter des Auftragnehmers werden von diesem ausgesucht. Der Auftraggeber hat keinen Anspruch auf die Leistungserbringung durch bestimmte Mitarbeiter des Auftragnehmers. Bei der Auswahl wird der Auftragnehmer die Interessen des Auftraggebers angemessen berücksichtigen. Der Auftragnehmer erbringt die Leistungen durch geeignetes Personal, das für die Erbringung der vereinbarten Leistungen qualifiziert ist. Der Auftraggeber ist den eingesetzten Mitarbeitern des Auftragnehmers gegenüber nicht weisungsbefugt. 

6.2 Leistungserbringung durch Dritte: Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Leistungen ganz oder teilweise durch Dritte erbringen zu lassen. 

6.3 Art und Weise der Leistungserbringung: Der Auftragnehmer bestimmt die Art und Weise der Leistungserbringung. 

§ 7 Coachings 

7.1 Allgemein: Für die Coachings des Auftragnehmers gem. § 4.2 dieser AGB gilt Folgendes: Die Termine für die Gruppenveranstaltungen werden vom Auftragnehmer vorgegeben und rechtzeitig dem Auftraggeber bekannt gemacht. Die Terminierung der individuellen Coachings erfolgt nach Absprache mit dem Auftraggeber. 

7.2 Verbindlichkeit der Absprache: Die Termine für die Gruppenveranstaltungen sind für den Auftragnehmer verbindlich. Der vereinbarte Termin der individuellen Coachings ist für den Auftragnehmer und den Auftraggeber verbindlich. Beim Vorliegen wesentlicher Gründe (z. B. Erkrankung des verantwortlichen Mitarbeiters beim Auftragnehmer, Internet- oder Stromausfall beim Auftragnehmer etc.) kann der Auftragnehmer nach Absprache mit dem Auftraggeber einen neuen Termin für das individuelle Coaching vereinbaren. Ein verbindlicher Termin für die Gruppenveranstaltung und für das individuelle Coaching steht unter dem Vorbehalt, dass der Auftragnehmer die für ihn notwendigen Leistungen seiner jeweiligen Subdienstleister etc. oder Leistungen des Auftraggeber gem. § 12 dieser AGB rechtzeitig und vertragsgemäß erhält. 

7.3 Verfall von Coachings: Sofern die Mitarbeiter des Auftraggebers innerhalb der Vertragslaufzeit nicht an angebotenen Coachings teilnehmen können (z. B. wegen Krankheit des Mitarbeiters), verfällt der Anspruch des Auftraggebers zur Teilnahme seiner Mitarbeiter am angebotenen Coaching. In diesem Fall gewährt der Auftragnehmer weder Ersatztermine noch Ersatzansprüche (z. B. Minderung der Vergütung oder Schadensersatz), auch tritt keine Verlängerung der Vertragslaufzeit ein. Der Auftragnehmer behält sich jedoch aus Kulanz vor, dem Auftraggeber eine Kompensation anzubieten. Diese Bestimmung § 7.3 gilt auch, wenn Mitarbeiter des Auftraggebers nur teilweise an den angebotenen Coachings teilgenommen haben und wenn der Auftragnehmer Gruppenveranstaltungen nicht anbieten kann (z. B. aufgrund der Erkrankung des für die Gruppenveranstaltung verantwortlichen Mitarbeiters beim Auftragnehmer). 

7.4 Hausrecht des Auftragnehmers: Bei Durchführung der Coachings steht dem Auftragnehmer bzw. seinen Mitarbeitern ein Hausrecht zu. Dieses Hausrecht gilt unabhängig davon, ob das Coaching in Präsenz oder online/digital stattfindet. Das Hausrecht umfasst, ist aber nicht begrenzt hierauf, dass der Auftragnehmer bei schuldhaften und wiederholten oder schweren Verstößen gegen die Netiquette (z. B. störendes Verhalten während der Coachings, mangelnder respektvoller Umgang mit anderen Teilnehmern oder Mitarbeitern des Auftragnehmers, Weitergabe der Zugangsdaten zur Schulungsplattform an unberechtigte Dritte (Account-Sharing), rechtswidrige oder strafrechtlich relevante Äußerungen während oder im Zusammenhang mit den Coachings) durch den Auftraggeber bzw. dessen Mitarbeiter, diese vorübergehend oder auf Dauer von den Coachings und/oder anderen Inhalten (z. B. die Schulungsplattform) ausschließen kann. Die vertraglichen Pflichten des Auftraggebers bleiben hiervon unberührt. 

§ 8 Vertragslaufzeit und Kündigung 

8.1 Vertragslaufzeit: Sofern im Angebot gem. § 5.1 dieser AGB nicht anderweitig vereinbart, wird der Vertrag für die Dauer von sechs (6) Monaten geschlossen. Sofern der Auftraggeber nicht mit einer Frist von vier (4) Wochen vor Vertragsende schriftlich kündigt, verlängert sich der Vertrag um die gleiche Dauer, wie im Angebot gem. § 5.1 vereinbart, maximal jedoch um ein (1) Jahr. 

8.2 Kündigung: Eine Kündigung ist nur zum Vertragsende und nur mit einer Frist von vier (4) Wochen zulässig. Die ordentliche Kündigung während der Vertragslaufzeit ist ausgeschlossen. Die gesetzlichen Regelungen der außerordentlichen Kündigung bleiben unberührt. Eine Kündigung wird nur wirksam, wenn sie schriftlich erfolgt. 

8.3 Rücktritt: Ein Rücktritt vom Vertrag ist ausgeschlossen. 

§ 9 Vergütung 

9.1 Fälligkeit: Sofern im Angebot gem. § 5.1 dieser AGB nicht anderweitig beschrieben, wird die volle Vergütung innerhalb von sieben (7) Kalendertagen nach Inkrafttreten des Vertrages fällig. Die angegebene Vergütung versteht sich als Netto-Betrag zuzüglich der jeweils gesetzlich geschuldeten Umsatzsteuer. 

9.2 Verzug: Der Auftraggeber gerät nach Fälligkeit gem. § 9.1 dieser AGB automatisch in Verzug, ohne dass es einer weiteren Handlung des Auftragnehmers bedarf. Der Auftragnehmer ist berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von neun (9) Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verlangen. Das Recht des Auftragnehmers, einen höheren Schaden geltend zu machen, bleibt unberührt. 

9.3 Wirtschaftliches Unvermögen: Bei wirtschaftlichem Unvermögen des Auftraggebers, seine Pflichten gegenüber dem Auftragnehmer zu erfüllen bzw. bei einem Insolvenzantrag des Auftraggebers, kann der Auftragnehmer den mit dem Auftraggeber bestehenden Vertrag außerordentlich kündigen. § 321 BGB und § 112 InsO bleiben unberührt. Der Auf-traggeber wird den Auftragnehmer frühzeitig über eine drohende Zahlungsunfähigkeit informieren. 

9.4 Leistungsverweigerung: Der Auftragnehmer kann die Leistungserbringung von der Befriedigung der vollen Vergütung abhängig machen. Die Beanstandung der Leistungen des Auftragnehmers berechtigt den Auftraggeber nicht zur Zurückbehaltung der geschuldeten Vergütung. 

9.5 Aufrechnung und Zurückbehaltung: Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben. Die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts durch den Auftraggeber, mit einem Gegenrecht, das nicht auf einem Recht aus dem diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen zugrunde liegenden Vertrag beruht, ist ausgeschlossen. 

§ 10 Geheimhaltung 

10.1 Vertrauliche Informationen: "Vertrauliche Informationen" sind alle der jeweils anderen Vertragspartei zur Kenntnis gelangenden Informationen und Unterlagen über Geschäftsvorgänge der betroffenen anderen Vertragspartei, insbesondere, jedoch nicht ausschließlich Worksheets, Druckunterlagen, Handouts, Layouts, Storyboards, Zahlenmaterial, Zeichnungen, Tonbänder, Bilder, Videos, DVDs, CD-ROMs, Zugangsdaten zur Schulungsplattform, interaktive Produkte und solche anderen Daten, die Filme und/oder Hörspiele und/oder sonstige urheberrechtlich geschützte Materialien des Auftraggebers oder mit dem Auftraggeber verbundener Unternehmen enthalten. 

10.2 Schweigepflicht: Beide Vertragsparteien verpflichten sich, über die jeweils andere Vertragspartei betreffende Vertrauliche Informationen Stillschweigen zu bewahren und diese nur für die Durchführung der Vertragsleistungen und den damit verfolgten Zweck zu verwenden. Diese Verpflichtung besteht nach Beendigung des Vertrags für einen Zeitraum von 12 Monaten fort. 

10.3 Schweigepflicht Dritter: Beide Vertragsparteien verpflichten sich, die Schweigepflicht gemäß § 10.2 dieser AGB sämtlichen Angestellten, und/oder Dritten (z. B. Lieferanten), die Zugang zu den vorbezeichneten Geschäftsvorgängen haben könnten, aufzuerlegen. Auch diese Verpflichtung besteht nach Beendigung des Vertrags für einen Zeitraum von 12 Monaten fort. 

10.4 Ausnahmen: Die Schweigepflicht gemäß § 10.2 dieser AGB gilt nicht für Informationen, 

  1. a) die der jeweils anderen Vertragspartei bei Zustandekommen des Vertrages bereits bekannt waren; 
  2. b) die zum Zeitpunkt der Weitergabe durch die eine Vertragspartei bereits veröffentlicht waren, ohne dass dies von einer Verletzung der Vertraulichkeit durch die jeweils andere Vertragspartei herrührt; 
  3. c) die die jeweils andere Vertragspartei ausdrücklich schriftlich zur Weitergabe freigegeben hat; 
  4. d) die die jeweils andere Vertragspartei rechtmäßig und ohne die Vertraulichkeit betreffende Einschränkung aus anderen Quellen erhalten hat, sofern die Weitergabe und Verwertung dieser Vertraulichen Informationen weder vertragliche Vereinbarungen noch gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen verletzen; 
  5. e) die die jeweils andere Vertragspartei selbst ohne Zugang zu den Vertraulichen Informationen der anderen Vertragspartei entwickelt hat; 
  6. f) die die jeweils andere Vertragspartei Personen gegenüber offenlegt, die der gesetzlichen Schweigepflicht unterliegen (z. B. Rechtsanwälte, Steuerberater); 
  7. g) die aufgrund gesetzlicher Auskunfts-, Unterrichtungs- und/oder Veröffentlichungspflichten oder behördlicher Anordnung offengelegt werden müssen. Soweit zulässig, wird die hierzu verpflichtete Vertragspartei die jeweils andere Vertragspartei hierüber so früh wie möglich informieren und sie bestmöglich dabei unterstützen, gegen die Pflicht zur Offenlegung vorzugehen. 

 

§ 11 Geheimhaltung der Coachings 

11.1 Allgemeines: Der Auftraggeber stellt durch schriftliche Verpflichtung sicher, dass seine Mitarbeiter, die an den Coachings des Auftragnehmers teilnehmen, gegenüber Dritten Stillschweigen bewahren über die Coachings, insbesondere über Geschäftsvorgänge andere Auftraggeber, über die Identität der teilnehmenden Mitarbeiter der anderen Auftraggeber sowie über den Inhalt der Coachings. Diese Verpflichtung besteht nach Beendigung des Vertrags für einen Zeitraum von 12 Monaten fort. 

11.2 Anwerbungsverbot: Der Auftraggeber verpflichtet sich gem. § 11.1 dieser AGB insbesondere dazu, Kenntnisse, die er oder seine Mitarbeiter durch die Teilnahme an den Coachings erlangen, nicht zur Anwerbung von Personal anderer Auftraggeber zu verwenden. Der Auftraggeber trägt größtmögliche Sorge dafür, dass die Bestimmung des § 11.2 dieser AGB auch von mit dem Auftraggeber verbundenen Unternehmen eingehalten wird. 

11.3 Kein Schadensersatz: Verstößt ein Auftraggeber gegen §§ 11.1, 11.2 dieser AGB, ist ein Schadensersatzanspruch des betroffenen Auftraggebers gegenüber dem Auftragnehmer ausgeschlossen. 

§ 12 Mitwirkungspflicht des Auftraggebers 

12.1 Ansprechpartner: Der Auftraggeber benennt dem Auftragnehmer einen Ansprechpartner, der während der Durchführung des Vertrages verbindliche Entscheidungen treffen kann. Dieser hat für den Austausch notwendiger Informationen zur Verfügung zu stehen und bei den für die Vertragsdurchführung notwendigen Entscheidungen mitzuwir-ken. Erforderliche Entscheidungen des Auftraggebers sind vom Ansprechpartner unverzüglich herbeizuführen und zu dokumentieren. 

12.2 Dokumente und Unterlagen: Der Auftraggeber trägt Sorge dafür, dass dem Auftragnehmer die für die Erbringung der Leistung notwendigen Dokumente, Unterlagen und Informationen (Inhalte) usw. vollständig, richtig, rechtzeitig und kostenfrei zur Verfügung stehen. Darüber hinaus sorgt der Auftraggeber für deren Aktualisierung. Der Auftragnehmer darf, außer, soweit er Gegenteiliges erkennt oder erkennen muss, von der Vollständigkeit und Richtigkeit dieser Dokumente, Unterlagen, Informationen usw. ausgehen. 

§ 13 Abtretung des Auftraggebers 

Vorbehaltlich des § 354a HGB dürfen Rechte aus dem Vertrag nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftragnehmers abgetreten werden. 

§ 14 Haftung des Auftragnehmers 

14.1 Haftung: Für Mängel haftet der Auftragnehmer nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen, soweit sich aus dem Vertrag oder diesen AGB nichts Abweichendes ergibt. 

14.2 Inhalte des Auftraggebers: Für Inhalte, die der Auftraggeber gemäß § 12.2 dieser AGB zur Verfügung stellt, ist der Auftragnehmer nicht verantwortlich. 

14.3 Freistellung des Auftragnehmers: Sollten Dritte den Auftragnehmer wegen möglicher Rechtsverstöße, die aus den gemäß § 12.2 dieser AGB bereitgestellten Inhalten resultieren, in Anspruch nehmen, verpflichtet sich der Auftraggeber, den Auftragnehmer von jeglicher Haftung freizustellen und dem Auftragnehmer die Kosten zu ersetzen, die ihm wegen der möglichen Rechtsverletzung entstehen. 

14.4 Haftungsbeschränkung: Der Auftragnehmer haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für die Verletzung von vertragswesentlichen Pflichten (Kardinalspflichten), die gem. § 5.1 dieser AGB festgehalten sind. Die Bestimmung des § 14.4 dieser AGB gilt auch für die gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und sonstigen Hilfspersonen des Auftragnehmers. 

§ 15 Verjährung 

Etwaige Schadensersatzansprüche verjähren in einem (1) Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn - dies gilt entsprechend für Verhalten der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen oder sonstigen Hilfspersonen des Auftragnehmers. Die vorstehende Bestimmung des § 15 dieser AGB gilt nicht bei grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Schadens-verursachung, ferner nicht für schuldhaft verursachten Schäden wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit einer Person sowie der Verletzung von Kardinalspflichten gem. § 5.1 dieser AGB. 

§ 16 Schlussbestimmungen 

16.1. Kommunikation: Den Vertragsparteien ist bekannt, dass eine elektronische und unverschlüsselte Kommunikation (z.B. per E-Mail) mit Sicherheitsrisiken behaftet ist. Bei dieser Art der Kommunikation werden weder der Auftragnehmer noch der Auftraggeber Ansprüche geltend machen, die durch das Fehlen einer Verschlüsselung begründet sind, außer soweit zuvor eine Verschlüsselung vereinbart worden ist. 

16.2 Schriftformerfordernis: Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages, einschließlich dieser AGB, bedürfen der Schriftform. 

16.3 Doppelte Schriftform: Änderungen und Ergänzungen des § 16.2 dieser AGB bedürfen der Schriftform. 

16.4 Erfüllungsort: Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag ist der Sitz des Auftragnehmers. 

16.5 Gerichtsstand: Soweit gesetzlich zulässig, vereinbaren die Vertragsparteien Kiel als Gerichtsstand. Der Auftragnehmer ist jedoch berechtigt, den Auftraggeber an seinem Sitz zu verklagen. 

16.6 Rechtsordnung: Der Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. 

16.7 Salvatorische Klausel: Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden oder eine Lücke aufweisen, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung verpflichten sich die Parteien, eine Bestimmung zu vereinbaren, die dem wirtschaftlichen Gehalt der unwirksamen Bestimmung am Nächsten kommt. Letzteres gilt auch im Falle einer Regelungslücke. 

(Stand: November 2022)